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Kosten für unsere Tätigkeit
Bei der GOB Legal arbeiten wir grundsätzlich auf Basis einer Vergütungsvereinbarung. Das Stundenhonorar wird im Rahmen unseres ersten Gesprächs individuell vereinbart. Dafür beleuchte ich die Chancen und Risiken Ihres Falls und komme mit Ihnen zu einer einvernehmlichen Lösung. Je nach Sachlage bitte ich Sie um einen angemessenen Vorschuss. In besonderen Fällen kann auch ein Erfolgshonorar vereinbart werden. Unsere Vergütung bemisst sich dann nach einem bestimmten Prozentsatz des Betrags, den ich für Sie erreiche. Möglich ist unter Umständen auch die Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren gemäß RVG, die sich in der Regel nach dem Wert des Einzelfalls (Streitwert) berechnen.
In jedem Falle erfahren Sie im Voraus, welche Kosten entstehen und entscheiden in jedem Stadium des Mandats selbst, wie es weitergehen soll. Sie haben also die Bearbeitung des Falls und die Kosten immer selbst in der Hand. Überraschende Rechnungen erhalten Sie von mir nicht.
Oft können Sie vom Gegner des Rechtsstreits die Erstattung von Anwalts- und Gerichtskosten verlangen, wenn Sie im Recht sind. Dies ist aber auf die Höhe der gesetzlichen Gebühren beschränkt. Sie erfahren von mir im Voraus, welche Kosten Ihnen der Gegner in welchen Fällen erstatten muss und welche nicht.
Wenn Sie sich wegen Ihrer Einkommens- und Vermögenssituation die Anwalts- und Gerichtskosten möglicherweise nicht leisten können, beantragen Sie bei Gericht Beratungs- oder Prozesskostenhilfe. Wird diese bewilligt, erhalte ich meine volle Vergütung vom Staat. Ihnen wird – bis auf eine Schutzgebühr in Höhe von 15 Euro bei der Beratungshilfe – nichts berechnet. Gern unterstütze ich Sie bei der Antragstellung. Bitte sprechen Sie mich einfach an. Für weitere Informationen werfen Sie auch einen Blick in die Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Erstberatung
Für eine detaillierte erste Beratung vereinbaren wir mit Ihnen eine Einzelvergütung zwischen 80 und 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Sie erfahren in jedem Falle vorher, was die Erstberatung kostet und entscheiden über den Umfang der Beratung selbst. Wenn Sie mich das erste Mal kontaktieren und wir einen Termin vereinbaren, fallen allein dafür noch keine Gebühren an.
Für Studenten und Auszubildende gibt es ein besonderes Beratungsangebot, das ihre wirtschaftliche Situation berücksichtigt. Bitte sprechen Sie mich einfach darauf an.